3) “Bedeutet die Förderbedingung für Speichersysteme nur 60% der Anlagenleistung einzuspeisen, dass damit die Teilnahme am Einspeisemanagement unmöglich oder nicht sinnvoll wird, weil man dafür eine dynamische Abregelung der Wechselrichter auf 60% der Nennleistung braucht falls der Momentanverbrauch nicht ausreicht?”
Für die Speicherförderung ist eine dynamische Wirkleistungsbegrenzung vorgesehen – Einspeisemanagement hingegen nicht.